Geschäftsvisum Indien

Auch Geschäftsreisende benötigen ein Visum für die Einreise nach Indien. In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, einen Visumantrag bei der Botschaft einzureichen, da Geschäftsreisende in der Regel das sogenannte e-Business Visum Indien verwenden können, das einfach online beantragt wird.

e-Business Visum – für Geschäftsreisen nach Indien

Das e-Business Visum ist ein elektronisches Visum, das für geschäftliche Reisen nach Indien verwendet werden kann. Das e-Business Visum kann wie das e-Tourist Visum online beantragt werden. Sie beantragen das Geschäftsvisum für Indien mit einem digitalen Antragsformular. Nach der Erteilung wird das Visum per E-Mail verschickt.

Gültigkeit des Geschäftsvisums

Das e-Business Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Das bedeutet jedoch nicht, dass man mit dem Visum ein Jahr ohne Unterbrechung in Indien bleiben darf. Jeder geschäftliche Aufenthalt im Land darf höchstens 180 Tage dauern. Das e-Business Visum ist ein Multiple Entry Visum. Sie dürfen während der Gültigkeitsdauer des Visums beliebig oft in das Land einreisen.

Erlaubte Tätigkeiten

Das e-Business Visum ist für Geschäftsreisen nach Indien ausgelegt. Dazu gehören verschiedene Tätigkeiten. Sie dürfen mit dem Visum Unternehmen besuchen, an Geschäftstreffen oder Verhandlungen teilnehmen, Handelsmessen besuchen und Personal einstellen. Mit dem e-Business Visum ist es auch erlaubt, in Indien Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen. Sie dürfen jedoch weder journalistische Tätigkeiten verrichten, noch für eine NGO arbeiten. Beachten Sie außerdem, dass Sie mit einem e-Business Visum nicht an Konferenzen, Workshops oder Seminaren teilnehmen dürfen. Dafür benötigen Sie ein sogenanntes e-Conference Visum. Das e-Conference Visum kann nicht über diese Website beantragt werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie mit einem e-Business Visum nicht an Konferenzen, Workshops oder Seminaren teilnehmen dürfen. Dafür benötigen Sie ein sogenanntes e-Conference Visum.

Möchten Sie Ihre geschäftlichen Tätigkeiten in Indien mit einem Urlaub kombinieren? Dann sollten Sie ein e-Business Visum beantragen. Mit dem e-Business Visum dürfen Sie auch touristische Aktivitäten durchführen, wie den Besuch von Sehenswürdigkeiten, während Sie mit einem e-Tourist Visum keine geschäftlichen Tätigkeiten verrichten dürfen.

Antragsverfahren für das Geschäftsvisum

Die Beantragung eines Geschäftsvisums für Indien erfolgt über das reguläre Online-Antragsformular. Geschäftsreisende müssen im Vergleich zu Touristen einige zusätzliche Fragen beantworten. Neben Ihren Kontaktdaten, Passdaten und Angaben zu Ihrer Reise müssen Sie einige Daten über Ihren Arbeitgeber und das Unternehmen, das Sie in Indien besuchen, eintragen. Nach dem Ausfüllen des Formulars begleichen Sie die Kosten und reichen Sie einige Dokumente digital ein. Das e-Business Visum wird im Durchschnitt innerhalb von 7 Tagen erteilt und per E-Mail verschickt.

Erforderliche Dokumente

Für das e-Business Visum müssen Sie vier Dokumente digital einreichen. Sie können diese Dokumente nach dem Begleichen der Kosten einfach hochladen. Dabei handelt es sich um Folgendes:

  • Ein digitales Lichtbild
  • Einen Scan oder ein Foto des Reisepasses
  • Einen Scan oder ein Foto Ihrer Visitenkarte
  • Ein Einladungsschreiben des Unternehmens, das Sie in Indien besuchen werden

Das digitale Lichtbild darf auch ein Selfie sein, solange das Foto scharf und in Farbe ist und einen hellen, einfarbigen Hintergrund hat. Der Scan Ihres Reisepasses muss die gesamte Datenseite ohne Spiegelungen oder Wasserzeichen zeigen. Wenn Sie keine Visitenkarte haben, können Sie einen Screenshot Ihrer E-Mail-Signatur machen, der Ihren Namen, Ihre Funktionsbezeichnung und Ihre Kontaktdaten enthält. Das Einladungsschreiben soll mindestens Ihren Namen, den Namen Ihres Arbeitgebers und die Kontaktdaten des zu besuchenden Unternehmens in Indien enthalten.

In Indien arbeiten

Werden Sie in Indien für eine indische Organisation arbeiten? Mit einem e-Business Visum dürfen Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit einer indischen Organisation eingehen, auch nicht ehrenamtlich. Sie dürfen ausschließlich Tätigkeiten für Unternehmen verrichten, die ihren Sitz außerhalb Indiens haben. Sie können in diesem Fall ein Arbeitsvisum bei der indischen Botschaft oder dem indischen Konsulat beantragen.