Das e-Conference Visum für Indien
Das e-Business Visum ist für bestimmte Tätigkeiten in Indien nicht geeignet. Wenn Sie vorhaben, eine Konferenz in Indien zu besuchen oder an einem Seminar oder Workshop teilzunehmen, benötigen Sie ein e-Conference Visum. Das Antragsverfahren erfolgt vollständig online.
Voraussetzungen
Deutsche, österreichische und Schweizer Reisende kommen für das e-Conference Visum infrage. Anträge für dieses Visum müssen immer außerhalb Indiens eingereicht werden. Wenn Sie sich bereits in Indien befinden, müssen Sie das Land verlassen, bevor Sie das e-Conference Visum beantragen. Der Reisegrund muss die Teilnahme an einer Veranstaltung, Konferenz oder einem Workshop sein. Vor oder nach der Veranstaltung dürfen Sie auch touristische Aktivitäten unternehmen. Andere Tätigkeiten sind mit diesem Visum nicht gestattet. Wenn Sie geschäftlich nach Indien reisen, benötigen Sie ein e-Business Visum. Sie dürfen keine geschäftlichen Tätigkeiten mit der Teilnahme an einer Konferenz kombinieren, wenn Sie mit dem e-Conference Visum reisen. Bitte wenden Sie sich an die indische Botschaft, wenn Sie neben der Konferenz geschäftliche Tätigkeiten verrichten möchten.
Sie müssen außerdem die folgenden Einreisebestimmungen erfüllen:
- Sie kommen an einem der 32 erlaubten Flughäfen oder 5 erlaubten Seehäfen an.
- Ihr Reisepass ist bei der Einreise nach Indien noch mindestens 6 Monate gültig.
- Sie wissen bereits, an welchem Tag Sie nach Indien einreisen und an welcher Veranstaltung Sie teilnehmen werden.
Gültigkeitsdauer und erlaubte Aufenthaltsdauer
Das e-Conference Visum hat eine erlaubte Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Diese Aufenthaltsdauer kann nicht verlängert werden. Sie dürfen mit dem e-Conference Visum einmal nach Indien einreisen. Es ist nicht erlaubt, Indien zu verlassen und mit demselben e-Conference Visum nochmals nach Indien einzureisen. Wenn Sie zweimal für eine Konferenz oder einen Workshop nach Indien reisen möchten, müssen Sie zwei verschiedene e-Conference Visa beantragen.
Erforderliche Dokumente für den Antrag
Im Vergleich zum e-Tourist Visum oder e-Business Visum werden für das e-Conference Visum mehr Dokumente verlangt. Daher wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich vorzubereiten.
Sie müssen die folgenden Dokumente einreichen:
- Ein Foto oder einen Scan Ihres Reisepasses
- Ein Lichtbild (oder ein Selfie)
- Ein Einladungsschreiben der Organisatoren der Konferenz
Für bestimmte Konferenzen, Veranstaltungen und Workshops benötigen Sie zusätzlich die folgenden Dokumente:
- Eine Political Clearance (politische Freigabe) des indischen Außenministeriums
- Eine Event Clearance (Veranstaltungsfreigabe) des indischen Innenministeriums
Wann benötige ich eine Political oder Event Clearance?
Afghanische, pakistanische, irakische und sudanesische Staatsangehörige müssen eine Clearance einreichen. Das gilt auch für Staatenlose. Wenn Sie nicht die pakistanische Staatsangehörigkeit besitzen, aber pakistanischer Herkunft sind, müssen Sie ebenfalls eine Clearance beantragen. Werden Sie eine Sonderregion in Indien (Restricted Area oder Protected Area) besuchen? In dem Fall müssen Sie auch eine Political Clearance oder eine Event Clearance beantragen.
Die folgenden Gebiete wurden als Restricted Area eingestuft:
- Die Andamanen und Nikobaren
- Ein Teil von Sikkim
Die folgenden Gebiete wurden als Protected Area eingestuft:
- Arunachal Pradesh
- Teile von Himachal Pradesh
- Teile von Jammu und Kaschmir
- Manipur
- Mizoram
- Nagaland
- Teile von Rajasthan
- Sikkim (teilweise Protected Area, teilweise Restricted Area)
- Teile von Uttarakhand
Schritt für Schritt das e-Conference Visum beantragen:
- Sie füllen zunächst das Online-Antragsformular auf der Website der indischen Behörden aus.
- Danach reichen Sie die erforderlichen Dokumente digital ein, darunter einen Passscan, ein Lichtbild und ein Einladungsschreiben.
- Sie entrichten die Kosten.
- Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie das Visum per E-Mail. Sie drucken es aus und nehmen es auf die Reise nach Indien mit.
Bearbeitungszeit
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf das e-Conference Visum Indien beträgt 3 bis 4 Tage. Die Bearbeitung kann jedoch auch länger dauern. Die Kosten für das e-Conference Visum sind von der Staatsangehörigkeit des/der Antragstellenden abhängig. Deutsche, Österreicher/-innen und Schweizer/-innen bezahlen 99 € pro Person. Die erlaubte Aufenthaltsdauer mit dem Visum beträgt 30 Tage. Sie dürfen mit dem Visum nur einmal nach Indien einreisen.